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Die Grundlagen für befristete Arbeitsverträge sind im Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) festgelegt. Dabei kann die Dauer des Arbeitsverhältnisses zeitlich festgelegt werden oder sich auf das Erreichen eines bestimmten Zwecks beziehen, z.B. den Abschluss eines Projekts. Im Gegensatz zu einer Kündigung endet das Arbeitsverhältnis automatisch. Generell werden 2 Formen unterschieden:
Bei der Neugründung eines Unternehmens ist innerhalb der ersten 4 Jahre eine befristete Anstellung mit einer Dauer von maximal 4 Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums sind mehrfache Verlängerungen möglich. Eine Neugründung liegt nicht vor bei einer rechtlichen Umstrukturierung.
Arbeitnehmer, die vor Beginn des befristeten Arbeitsverhältnisses mindestens 52 Jahre alt sind, können maximal 5 Jahre mit mehrfachen Verlängerungen befristet angestellt werden. Voraussetzung dafür ist, dass sie vorher mindestens 4 Monate arbeitslos waren oder an einer öffentlich geförderten Beschäftigungsmaßnahme wie dem 1-Euro-Job teilgenomen haben.