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Durch eine Beförderung wird einem Beschäftigten in einem privaten oder öffentlichen Unternehmen ein höherer Dienstgrad verliehen (öffentlich) bzw. eine höhere Einstufung gegeben und mehr Verantwortung übertragen. Damit verbunden ist eine Gehaltserhöhung. Klar geregelt sind Beförderungen beim Militär und im Beamtentum. Basis dafür sind die Soldatenlaufbahnverordnung oder die Laufbahnverordnungen. Beförderungen in privatwirtschaftlichen Unternehmen hängen üblicherweise von Vorgesetztenbeurteilungen ab. Trotz eines Leistungsgrundsatzes (nach Art. 33 Abs. 2 GG und § 8 Abs. 1 BBG: Eignung, Befähigung, fachliche Leistung) wird dagegen eine Beförderung im öffentlichen Dienst in der Praxis oft aufgrund von abgeleisteten Dienstjahren vorgenommen.
Ein Beamter erhält durch eine Beförderung eine andere Dienstbezeichnung. Der Beförderung geht ein mitwirkungsbedürftiger, begünstigender Verwaltungsakt voraus und vollzieht sich in der Ernennung durch das Beförderungsamt.
Ein Anspruch auf Beförderung im öffentlichen Dienst besteht nicht, auch wenn die gängige Praxis der Beförderung nach Dienstjahren einen anderen Eindruck vermittelt. Die Rechtsprechung zielt darauf ab, die dienstliche Beurteilung über die Eignung eines Kandidaten für eine Beförderung in den Vordergrund zu stellen. Um festzustellen, ob die Kriterien für die zu besetzende Stelle erfüllt werden, wird auf die Methoden der Einstellung zurückgegriffen: Dabei reicht für die Auswahl ein einziges Vorstellungsgespräch nicht aus. Deshalb werden vermehrt Assessment Center herangezogen. Vor der eigentlichen Ernennung kann ein Bewerber auch bereits auf der zu besetzenden Stelle in Probezeit arbeiten, um seine Eignung nachzuweisen. Die zu erfüllenden Voraussetzungen, wie Prüfungen, Probezeit, Gespräche werden in den Laufbahnverordnungen geregelt.
Wie in privatwirtschaftlichen Unternehmen können sich Beamte auf eine ausgeschriebene Stelle bewerben.
Von einer Transition spricht man, wenn die Beförderung in eine Position mit neuen Anforderungen und notwendigen Kompetenzen erfolgt.
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