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Auslandsentsendung, Expatriates

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Arbeitsmarkt

Definition, Erklärung

In den Zeiten der Globalisierung und internationalen Zusammenarbeit schicken viele Unternehmen Führungskräfte oder Spezialisten ins Ausland. Das kann kurzzeitig erfolgen, aber auch langfristig über einen Entsendungsvertrag. Der Mitarbeiter lebt dann längere Zeit im Ausland, wird aber nicht eingebürgert, sondern behält seine ursprüngliche Staatsbürgerschaft. In diesem Fall spricht man von Expatriates oder Expats.

Ein längerer Aufenthalt im Ausland kann eine Chance, aber auch ein Risiko darstellen:

  • Chance für die Karriere, da Erfahrung im internationalen Business gesammelt wird. Das umfasst ein Verständnis für andere Kulturen, anderes Geschäftsgebahren, andere Verhandlungstaktiken
  • Erlernen neuer Sprachen
  • Interkulturelle Kompetenz, die später auch in der Heimat bei Kontakten mit Ausländern nutzbar ist
  • Herausforderung für die gesamte Familie, egal ob Sie zwischen Heimat- und Gastland pendeln oder ob Sie mit der Familie einen Umzug wagen

Gesetzlich geregelt ist die Auslandsentsendung lediglich im § 2 Absatz 2 Nachweisgesetz (NachwG). Danach ist ein Auslandsarbeitsvertrag nötig, wenn der Aufenthalt mehr als 1 Monat beträgt. In diesem Vertrag sollte geregelt sein:

  • Dauer der Tätigkeit im Ausland
  • Art und Weise der Auszahlung des Gehalts, z.B. Währung
  • zusätzliche Leistungen zum Gehalt, z.B. zusätzliches Arbeitsentgelt um die Sonderausgaben zu decken für Heimflüge, Umzugskosten, Mietaufwendungen
  • Bedingungen für Rückkehr des Arbeitnehmers

Gründe für eine Auslandsentsendung:

  • Unternehmen wollen Kommunikation und Arbeitsweise der Mitarbeiter in ausländischen Tochter-, Beteiligungsgesellschaften und inländischen Zentrale verbessern
  • Interessenwahrnehmung von Unternehmen vor Ort im Ausland durch Entsendung von Managern und Führungskräften
  • Fach- und Führungswissenstransfer
  • Prüfung und Ausbildung zukünftiger Führungskräfte
  • Wunsch eines Mitarbeiters, um Aufstiegschancen zu verbessern, neue Herausforderungen zu suchen, mehr Verantwortung zu übernehmen oder persönliche Entwicklung

Arten der Auslandsentsendung:

  • Dienstreise mit Aufenthalt bis zu 3 Monaten im Ausland
    Diese hat keinen Einfluss auf den Arbeitsvertrag und auch keine steuerlichen Auswirkungen. Eine Dienstreise erfolgt v.a. im Rahmen von Projekten oder auch aufgrund repräsentativer Zwecke
  • Abordnung ins Ausland mit einer Dauer von üblicherweise 3 bis 12 Monaten
    Zum Arbeitsvertrag werden zusätzlich Regelungen getroffen, die v.a. die Vergütung regeln (zusätzliche Bestandteile für Auslandsaufenthalt bzw. Gehaltsbezug aus In- oder Ausland). Besondere steuerliche Aspekte sind zu berücksichtigen, wenn der Aufenthalt länger als 183 Tage dauert
  • Delegation mit einem Aufenthalt im Ausland von bis zu 3 Jahren
    Hierbei verlagert sich der Lebensmittelpunkt für längere Zeit ins Ausland. Der Arbeitsvertrag ist neu zu verhandeln, die steuerlichen Konsequenzen und ein Umzug der gesamten Familie zu berücksichtigen. Bei einer Delegation wird aber grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Mitarbeiter in sein Heimatland zurückkehrt und wieder im ursprünglichen Unternehmen zu integrieren ist. Auch dieses ist Bestandteil des Arbeitsvertrags. Ziel der Delegation ist es aus Unternehmenssicht auch, ein Bindeglied zwischen In- und Ausland durch den entsendeten Mitarbeiter zu schaffen, der dabei hilft, die unterschiedlichen Kulturen und Arbeitsweisen zusammen zu bringen
  • Übertritt
    Hierbei wechselt der Mitarbeiter komplett ins Ausland. Letztendlich handelt es sich um eine Versetzung über Landesgrenzen hinweg, aber nicht um eine Kündigung

Tipps, Checkliste

  • Reisen Sie vor der Entsendung mit Ihrem Partner wenigstens eine Woche in das Land
  • Beziehen Sie Ihren Partner und Ihre Familie in die Vorbereitungsphase mit ein
  • Informieren Sie sich gründlich über die Gepflogenheiten, die Kultur, die Arbeitsbedingungen, das soziale Umfeld des neuen Landes und erlernen Sie die Sprache
  • Schließen Sie mit Ihrem Arbeitgeber einen entsprechenden Vertrag ab, der auch das „Danach“ regelt
  • Klären Sie mit Ihrem Unternehmen, inwieweit es Sie unterstützt bei Wohnungssuche, bürokratischen Notwendigkeiten, Sprachkursen, Job für den Partner, Schulen für Kinder
  • Knüpfen Sie Kontakte vor Ort, nicht nur mit anderen Expatriates, sondern auch mit Einheimischen
  • Machen Sie bereits vor der eigentlichen Entsendung ein interkulturelles Training, in dem Sie sich über die Geschichte, die Traditionen, die politischen Verhältnisse, die besonderen Eigenheiten und die Umgangsformen informieren
  • Zeigen Sie Interesse am Gastland
  • Unterschreiben Sie keinesfalls blind einen Entsendevertrag. Lassen Sie sich hinsichtlich Steuer und Sozialversicherung beraten
  • Achten Sie darauf, Ihre Kontakte in die Heimat unbedingt aufrecht zu erhalten und betreiben Sie Marketing für sich selbst, indem Sie Ihre Projekte ins Intranet stellen bzw. in die Mitarbeiter-/Firmenzeitschrift. Das erleichtert Ihnen den Wiedereinstieg bzw. die Rückkehr

Arbeitgeber:

  • Arbeitet der Mitarbeiter mehr als 1 Monat im Ausland, handelt es sich um eine mitbestimmungspflichtige Versetzung, bei der der Betriebsrat zu involvieren ist

Arbeitsrecht, Urteile

  • Urteil L 9 ALl 109/09 B ER vom 17.07.2009
    Kurzarbeitergeld bei Auslandsentsendung

Informationsquellen

Literatur