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Aushilfe

Letzte Aktualisierung: 11/05/2018 | Arbeitnehmer

Definition, Erklärung

Aushilfen führen Tätigkeiten aus, die in der Regel nur für eine definierte Zeit benötigt werden und keine fachspezifische Ausbildung erfordern. Besonders in der Gastronomie, im Baugewerbe oder auch im Schaustellergewerbe (Oktoberfest, Festivals) werden gerne Studenten, Praktikanten, Hausfrauen eingesetzt, um Engpässe zu verhindern oder besondere Anforderungen erfüllen zu können.

Zu den Aushilfen zählen:

Typische Tätigkeiten sind:

  • Lagerarbeiten, wie Einräumen von Regalen
  • Kassiererarbeiten
  • Kopiertätigkeiten
  • Post- und Paketzustellung
  • Reinigungstätigkeiten
  • Messetätigkeiten, wie Catering, Empfang
  • Kellner, Serviertätigkeiten, Küchenhilfen

Besonders Schüler und Studenten nutzen die Möglichkeit, sich in ihrer freien Zeit, der Ferien oder Semesterferien etwas hinzuzuverdienen. Die Jobs können auf 400 Euro-Basis, als Midijob, als Nebenjob, als Studentenjob, auf Stundenbasis oder als befristetes Arbeitsverhältnis vergeben werden.

Aushilfsjobs sind auch im Ausland möglich.

Aushilfen sind grundsätzlich wie Arbeitnehmer zu behandeln. Für sie gelten Arbeitsverträge, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und das Arbeitsrecht. Es stehen Ihnen Urlaub, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu. Entsprechend der für sie gültigen Verträge sind sie auch vor Kündigung geschützt. Das Arbeitsverhältnis kann befristet oder unbefristet sein.

Tipps, Checkliste

  • Die meisten Stellenbörsen bieten auch eine Kategorie „Aushilfe“. Auf speziellen Aushilfs-Jobbörsen kann man sich sogar per SMS über neue Angebote informieren lassen
  • Viele Universitäten bieten vor Ort Stellenbörsen, bei denen kurzfristig Arbeitskräfte gesucht werden
  • Auch in den Tageszeitungen, z.B. bei den Kleinanzeigen werden immer wieder Aushilfen gesucht
  • Lassen Sie sich einen Arbeitsvertrag geben und achten Sie darauf, in die Arbeit eingewiesen zu werden
  • Auch als Aushilfe unterliegen Sie wie andere Arbeitnehmer der Sozialversicherungspflicht. D.h. Sie müssen kranken-, pflege-, arbeitslosen- und rentenversichert sein. Lediglich bei Studenten und Minijobbern gibt es besondere Regelungen
  • Besorgen Sie sich eine Lohnsteuerkarte und legen Sie diese Ihrem Arbeitgeber vor
  • Nutzen Sie die Möglichkeit, als Aushilfe Betriebe und verschiedene Tätigkeiten kennen zu lernen. Auch diese Arbeit kann in eine Festanstellung münden
  • Fragen Sie direkt bei Gastronomiegewerben und anderen in Frage kommenden Unternehmen nach Aushilfsjobs nach

Informationsquellen

Literatur