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Muss ein Unternehmen Insolvenz beantragen, kann eine Auffanggesellschaft gegründet werden, um den Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten. Sie wird von Schuldnern und Gläubigern gemeinsam gegründet, z.T. auch mit Beteiligung des Staats. Dabei werden die werthaltigen Teile des insolventen Unternehmens auf die neue Gesellschaft übertragen. Die Auffanggesellschaft übernimmt die Betriebsmittel und die Mitarbeiter, aber nicht die Verbindlichkeiten. Gewinne, die möglicherweise erwirtschaftet werden, werden an das insolvente Unternehmen abgeführt.
Gründe für eine Auffanggesellschaft:
Voraussetzung für Gründung einer Auffanggesellschaft:
Folgen einer Auffanggesellschaft:
Häufig wird die Auffanggesellschaft auch als Beschäftigungs- oder Transfergesellschaft bezeichnet, da die Bedingungen und das Prozedere identisch sind. Weitere Informationen finden Sie daher dort.