ARGE oder Jobcenter: Beratung von Hartz IV-Empfaengern - ArbeitsRatgeber
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Die ARGE oder Jobcenter

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Definition, Erklärung

ARGE ist die Abkürzung für ARbeitsGEmeinschaft oder Jobcenter und bezeichnet jene Gemeinschaften aus Arbeitsagentur und Kommunen, die im Zuge der Hartz IV Reform (§44, SGB II) seit dem 01.01.2005 für die Betreuung Langzeitarbeitsloser, also Arbeitslosengeld II-Bezieher, und Bewerber mit besonderen Vermittlungshindernissen zuständig sind. Die Aufgaben der ARGE sind die Beratung, Vermittlung und die Auszahlung der Geldleistungen, wie ALG II und Mietkosten.

Ziel der ARGE ist es, durch eine "einheitliche Betreuung" der Arbeitssuchenden durch sogenannte Fallmanager eine höhere Vermittlungsquote und somit einen Abbau der Arbeitslosigkeit zu erreichen. Kritiker bezweifeln dies allerdings, da auf diese Weise keine neuen Arbeitsplätze geschaffen werden.

Am 20.12.2007 hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass die ARGE nicht vereinbar ist mit dem Grundgesetz der BRD. Bis 2010 hat der Gesetzgeber nun Zeit, eine verfassungskonforme Änderung der Gesetzeslage herbei zu führen. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang u. a. auch eine Änderung des Grundgesetzes.

Tipps, Checkliste



Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 20.11.2008

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