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Bei der Arbeitsvermittlung handelt es sich um "Tätigkeiten, Vorgänge und Institutionen, die auf die Vermittlung von Arbeitssuchenden und Arbeitsplätzen gerichtet sind. Die Arbeitsvermittlung ist primär Aufgabe der Bundesagentur für Arbeit (BA, §§ 35 ff. SGB III). Die BA mit ihren Untergliederungen kann zu ihrer Unterstützung Dritte mit der Vermittlung oder mit Teilaufgaben der Vermittlung beauftragen." (Quelle: Duden Recht A-Z)
Die Arbeitsvermittlung wird durch verschiedene Institutionen wahrgenommen:
Im Laufe der Zeit hat sich der Beruf des Arbeitsvermittlers gebildet. Bei den ARGEn und der Bundesagentur für Arbeit werden diese auch als Fallmanager bezeichnet. Arbeitsvermittler können über den Studiengang Arbeitsmarktmanagement an der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit ausgebildet werden. Im übrigen kann seit dem 27. März 2002 jede natürliche und juristische Person bzw. Personengesellschaft als Arbeitsvermittler tätig sein. Dazu bedarf es lediglich einer Gewerbeanmeldung.
Aufgaben einer Arbeitsvermittlung:
Private Arbeitsvermittlungen können bei Arbeitslosen über den Vermittlungsgutschein bezahlt werden. Jobvermittlungen können je nach Kompetenzen der Arbeitsvermittlung regional, national oder auch ins Ausland erfolgen.