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Das Arbeitsrecht, dargelegt in Gesetzen, Verordnungen und diversen Vereinbarungen von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Betriebsräten regelt das Arbeitsleben und schafft die Balance zwischen den Interessen der Beschäftigten und der Arbeitgeber. Daraus ergeben sich das Individualarbeitsrecht mit dem Arbeitsvertrag, der das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt und individuell ausgehandelt wird. Daneben finden sich im kollektiven Arbeitsrecht Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen und Gesetzen und Regelungen des Gesetzgebers auf nationaler und europäischer Ebene zu den Themen Mitbestimmung und Arbeitskampf, also Streik und Aussperrung.
Dadurch findet sich das Arbeitsrecht im gesamten Arbeitsleben wieder, beginnend mit der Stellenausschreibung und den Einstellungsverhandlungen bis hin zur Kündigung. Es regelt die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Betroffene Themen sind: