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Als arbeitslos bzw. erwerbslos werden Menschen verstanden, die auf der Suche nach einer bezahlten Arbeit sind, aber keine finden. Bei der Bundesagentur für Arbeit sind nur die registrierten Arbeitslosen erfasst, nicht aber die stille Reserve des Arbeitsmarkts, jene, die sich nicht melden, da sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, keine Unterstützung erwarten oder nicht als arbeitslos gelten wollen.
In den ersten 12 Monaten nach dem Verlust des Arbeitsplatzes erhält der Betroffene Arbeitslosengeld I, das sich an seinem letzten Einkommen/Lohn orientiert. Wird innerhalb dieses Zeitraums keine Arbeit gefunden, wird seit Hartz IV das Arbeitslosengeld II bezahlt. Ausserdem fördert die Bundesagentur den Weg in die Selbständigkeit durch den Gründungszuschuss, der das Überbrückungsgeld und die Ich-AG ablöst.
Neben der Bundesagentur gibt es mittlerweile eine Reihe von Institutionen und Netzwerken, die sich mit den Themen der Arbeitslosigkeit befassen und den Betroffenen Hilfen und Unterstützung anbieten. Manche davon focussieren sich auf besondere Gruppen wie Langzeitarbeitslose, Akademiker, Frauen und Arbeitslose über 50 Jahre.
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