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Arbeitslosenversicherung

Definition, Erklärung Tipps, Checkliste
Arbeitsrecht, Urteile Presseartikel
Informationsquellen Literatur, Broschüren

Definition, Erklärung

Ein Element der Sozialversicherung in Deutschland ist die gesetzliche Arbeitslosenversicherung. Die Grundlage für die Arbeitslosenversicherung ist das Gesetz, das im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) festgeschrieben wurde. Ihre Aufgabe ist es, die finanziellen Folgen von Arbeitslosigkeit abzufangen. Die wichtigsten Leistungen sind die Zahlung von Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II und Kurzarbeitergeld. Weitere Leistungen sind die Berufsberatung, Arbeitsvermittlung und die Qualifizierung. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit. Im Gegensatz zu anderen Arten der Sozialversicherung gibt es keine vergleichbare private Arbeitslosenversicherung. Vorrangiges Ziel der Arbeitslosenversicherung ist die Überbrückung vorübergehender Arbeitslosigkeit zwischen zwei Beschäftigungen.

Versicherte Personen in der Arbeitslosenversicherung:

  • Arbeitnehmer, die Arbeitsentgelt erhalten (dazu zählen auch Personen, die z.B. in Altersteilzeit sind)
  • Wehr- und Zivildienstleistende
  • Auszubildende
  • Jugendliche in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation
  • Frauen im Mutterschutz und Eltern in der Elternzeit
  • Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld oder Übergangsgeld
  • Personen, die einen Angehörigen pflegen und einen Antrag stellen
  • Selbständige im Rahmen der freiwilligen Weiterversicherung, wenn eine Vorversicherung bestand

Versicherungsbefreite Personen:

  • Beamte, Richter, Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten, Geistliche
  • Geringfügig Beschäftigte, also Minijobber und kurzfristig Beschäftigte
  • Schüler und Studenten
  • Personen, die Rente aufgrund ihres Alters beziehen oder eine Erwerbsminderungsrente erhalten

Die versicherten Personen haben einen Anspruch auf Leistungen der Arbeitsagentur für Arbeit.

Beitragssätze der Arbeitslosenversicherung

Finanziert wird die Arbeitslosenversicherung aus monatlichen Beiträgen, die je zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern abgeführt werden. Die Höhe ist abhängig vom Bruttolohn, seit dem 1. Januar 2009 insgesamt 2,8 Prozent, d.h 1,4 Prozent für den Arbeitnehmer bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von derzeit (ab 01.01.2010) 5.500 Euro monatlich in den alten Bundesländern und 4.650 Euro in den neuen. Ab Mitte 2010 ein Beitragssatz von 3 Prozent. Beamte und Selbständige sind von Beitragszahlungen und von den Leistungen der Arbeitslosenversicherung in der Regel ausgeschlossen. Selbständige, die sich in der Arbeitslosenversicherung freiwillig versichern, zahlen in Westdeutschland einen monatlichen Beitrag von 17,64 Euro, in Ostdeutschland 14,95 Euro.

Leistungen der Arbeitslosenversicherung:

Diese Leistungen werden durch das Arbeitsamt erbracht.

Probleme und Kritik an der Arbeitslosenversicherung:

  • Arbeitslosenversicherung ist keine Versicherung. Die Leistungen und Beiträge werden nicht durch das "Versicherungsunternehmen", sondern durch Gesetze definiert
  • Versicherungsfremde Leistungen wie Umschulung- und Arbeitsförderungsmaßnahmen sind enthalten und belasten Finanzen
  • Arbeitslosenversicherung dient nicht der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit


Tipps, Checkliste

  • Die Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung übernimmt die Krankenkasse. Diese wird durch den Arbeitgeber über den Arbeitnehmer informiert
  • Bei der Arbeitslosenversicherung haben Sie als Arbeitnehmer keine Alternative. Die Beiträge werden durch den Arbeitgeber automatisch von Ihrem Einkommen an die Bundesagentur für Arbeit abgeführt
  • Auch die Leistungen werden von der Politik festgelegt
  • Prüfen Sie als Selbständiger, inwieweit Sie sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung versichern können und inwieweit das für Sie Sinn macht oder ob mögliche Formen der privaten Arbeitslosenversicherung sinnvoller sind


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Informationsquellen

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Letzte Aktualisierung: 19.07.2010