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Beim Arbeitslosengeld unterscheidet man in Deutschland das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II. Daneben gibt es Zuschüsse und Förderungen, wie z.B. den Vermittlungsgutschein, den Bildungsgutschein, den Kindergeldzuschuss, den Gründungszuschuss und sonstige Leistungen:
Da der Bezug von Arbeitslosengeld an bestimmte Anspruchsvoraussetzungen geknüpft ist, sollten Sie sich bei Eintritt der Arbeitslosigkeit sofort bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Voraussetzung ist weiterhin, dass Sie innerhalb von 3 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind.
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