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Arbeitslosengeld

Letzte Aktualisierung: 11/05/2018 | Arbeitslosigkeit

Definition, Erklärung

Beim Arbeitslosengeld unterscheidet man in Deutschland das Arbeitslosengeld I und das Arbeitslosengeld II. Daneben gibt es Zuschüsse und Förderungen, wie z.B. den Vermittlungsgutschein, den Bildungsgutschein, den Kindergeldzuschuss, den Gründungszuschuss und sonstige Leistungen:

  • Bis zu 260 Euro jährlich werden für Erstellung und Versand von Bewerbungsunterlagen übernommen
  • Die Fahrtkosten zu Vorstellungsgesprächen werden bezahlt, gegebenenfalls auch Übernachtungskosten
  • Bis zum ersten Gehalt kann eine Übergangsbeihilfe von bis zu 1000 Euro als Darlehen gewährt werden
  • Bis zu 260 Euro werden für Arbeitskleidung und Arbeitsgerät als Ausrüstungsbeihilfe übernommen
  • Eine Reisekostenbeihilfe von bis zu 300 Euro kann bezahlt werden
  • Für tägliche Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden die Fahrtkosten für höchstens sechs Monate getragen
  • 260 Euro monatlich werden für die ersten sechs Monate der Beschäftigung als Trennungsbeihilfe bezahlt, wenn durch die Arbeitsaufnahme eine getrennte Haushaltsführung notwendig ist
  • Die Beförderung von Umzugsgut von der bisherigen zur neuen Wohnung wird gezahlt, wenn der Umzug innerhalb von zwei Jahren nach Aufnahme der Beschäftigung erfolgt

Tipps, Checkliste

Da der Bezug von Arbeitslosengeld an bestimmte Anspruchsvoraussetzungen geknüpft ist, sollten Sie sich bei Eintritt der Arbeitslosigkeit sofort bei der Bundesagentur für Arbeit als arbeitssuchend melden. Voraussetzung ist weiterhin, dass Sie innerhalb von 3 Jahren vor Beginn der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sind.

Arbeitsrecht, Urteile

Informationsquellen