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Arbeiten in Deutschland

Letzte Aktualisierung: 19/03/2023 | Arbeitseinstieg

Definition, Erklärung

Wenn Sie als Ausländer, also ohne deutsche Staatsangehörigkeit, in Deutschland arbeiten wollen, gelten unterschiedliche Regelungen. Diese sind im wesentlichen abhängig von Ihrem Herkunftsland:

  • Bürger der „alten“ Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz:
    In diese Regelung fallen Staatsangehörige aus den bisherigen EU-Staaten Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlanden, Großbritannien, Irland, Dänemark, Griechenland, Portugal, Spanien, Schweden, Finnland, Österreich, Malta, Zypern, sowie aus den EWR-Ländern Island, Norwegen und Liechtenstein. Sie können in Deutschland uneingeschränkt leben und arbeiten, d.h. sie brauchen keine besonderen Genehmigungen und Unterlagen. Vielmehr genießen sie die sogenannte uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • Bürger der „neuen“ EU-Länder mit Beitritt 2004 (Osterweiterung):
    Dazu zählen Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, Tschechien, Ungarn. Bürger aus diesen Ländern benötigen bis spätestens 2011 eine sogenannte Arbeitsgenehmigung-EU. Diese erhalten sie bei der zuständigen Agentur für Arbeit im Bezirk des Arbeitgebers. Danach gilt die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit
  • Bürger der „neuen“ EU-Länder mit Beitritt 2007:
    Davon betroffen sind Bulgarien und Rumänien. Staatsangehörige dieser Länder benötigen bis 2013 eine Arbeitsgenehmigung-EU der Agentur für Arbeit
  • Bürger aus Australien, Neuseeland, USA, Kanada, Israel, Japan und der Republik Korea:
    Um in Deutschland arbeiten zu können, benötigen diese Staatsangehörigen einen Aufenthaltstitel. Dieser kann nach Einreise in Deutschland bei der kommunalen Ausländerbehörde beantragt werden. Erst nach Erteilung des entsprechenden Aufenthaltstitels darf gearbeitet werden
  • Bürger aus allen anderen Ländern:
    Vor Einreise nach Deutschland ist ein Visum am Wohnort bei der deutschen Auslandsvertretung, also Botschaft oder Konsulat, zu beantragen. Sie kann auch den Aufenthaltstitel, auch als Aufenthaltserlaubnis bezeichnet, als Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme erteilen und holt bei zustimmungspflichtigen Beschäftigungen die Arbeitsgenehmigung von der Bundesagentur für Arbeit ein. Das dafür notwendige Verfahren kann mehrere Monate dauern. Inwieweit die Arbeitsgenehmigung tatsächlich erteilt wird, hängt von der Qualifikation und der angestrebten Arbeitsstelle ab. Grundlage ist die Verordnung über die Zulassung von neueinreisenden Ausländern zur Ausübung einer Beschäftigung (Beschäftigungsverordnung – BeschV)

Grundsätzlich gilt Anwerbestopp, der Ausländern den Zugang zum Arbeitsmarkt erheblich erschwert. Zuerst werden geeignete Deutsche oder Bürger mit Arbeitnehmerfreizügigkeit eingestellt. Erst wenn niemand geeigneter gefunden wurde, wird auf Angehörige aus Drittstaaten zurückgegegriffen. Die Arbeitserlaubnis wird maximal für 3 Jahre ausgestellt.

Bulgaren und Rumänen mit einem Hochschulabschluss erhalten eine Arbeitserlaubnis für Deutschland. Dies gilt auch, wenn Sie aus diesen beiden Ländern kommen, um eine Berufsausbildung in Deutschland zu machen oder als Erntehelfer arbeiten wollen.

Tipps, Checkliste

  • Wenn Sie in Deutschland arbeiten oder studieren wollen, müssen Sie sich nach Einreise und Niederlassung beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde oder Stadt melden und einen festen Wohnsitz nachweisen
  • Klären Sie vor Ihrer Abreise nach Deutschland möglichst die benötigten Unterlagen und nehmen Sie Kontakt zu den verschiedenen Behörden auf
  • Lernen Sie die deutsche Sprache und befassen Sie sich mit den kulturellen Eigenheiten, z.B. hinsichtlich Telefonieren, Benehmen, Kleidung usw.
  • Sprechen Sie mit Landsleuten, die bereits in Deutschland lebten und arbeiteten
  • Nehmen Sie Kontakt zu möglichen Arbeitgebern auf
  • Kalkulieren Sie für die Ausstellung von Visum, Aufenthaltstitel und Arbeitsgenehmigung genügend Zeit. Fragen Sie immer wieder nach
  • Als ausländischer Student können Sie nach Ihrem Abschluss noch ein Jahr in Deutschland bleiben, um eine geeignete Stelle zu finden
  • Wenn Sie nach Deutschland kamen, bevor Sie 18 Jahre alt waren und einen Schulabschluss hier erworben haben, können Sie ohne Einschränkungen arbeiten
  • Ausländer, die seit 3 Jahren beschäftigt sind und in die Sozialversicherung einbezahlt haben oder seit 4 Jahren ununterbrochen und legal in Deutschland sind, können jeder Beschäftigung nachgehen
  • Nach einem Jahr rechtmäßigem Aufenthalt können Ausländer und Asylbewerber zur Arbeit zugelassen werden. Klären Sie dies unbedingt mit der Bundesagentur für Arbeit
  • Klären Sie, inwieweit Ihre Ausbildungsabschlüsse anerkannt werden
  • Machen Sie sich mit den steuerlichen Grundsätzen vertraut. Ziehen Sie dazu eventuell einen Steuerberater hinzu
  • Um Einkommen zu erhalten, benötigen Sie in der Regel ein Girokonto. Für die Kontoeröffnung bei der Bank müssen Sie die Meldebestätigung vorlegen
  • Denken Sie auch an Ihren Führerschein, wenn Sie auf Ihrem Arbeitsweg mit dem Auto fahren wollen. Während Führerscheine aus EU-Staaten in Deutschland ohne Einschränkung gelten, gelten Führerscheine aus anderen Ländern meist nur befristet und müssen umgeschrieben werden. Erkundigen Sie sich alternativ über die öffentlichen Verkehrsmittel
  • Wenden Sie sich gleich am Anfang Ihres Aufenthalts an das regionale Touristenzentrum. Dort erhalten Sie in der Regel jede Menge kostenloser Informationen über Ihre Stadt oder Gemeinde und bekommen Adressen für weitere Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen
  • Schaffen Sie sich einen deutschen Freundes- und Bekanntenkreis, indem Sie Lokale, Fitnessstudios und kulturelle Einrichtungen bzw. Veranstaltungen besuchen. Um Gleichgesinnte mit ähnlichen Interessen oder Hobbys kennen zu lernen, empfiehlt sich der Eintritt in einen Verein. In Deutschland gibt es Vereine für nahezu alle Aktivitäten
  • Für die Kinderbetreuung gibt es private und öffentliche Kindergärten und Schulen. Erkundigen Sie sich auf Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung nach den entsprechenden Adressen. Gerade bei Kindergärten sind freie Kapazitäten häufig nicht gegeben und Sie sind gezwungen, auf Au-Pair-Mädchen oder private Kinderbetreuungen zurückzugreifen

Informationsquellen

Literatur