Altersteilzeit: Berechnung, Antrag, Krankheit, Insolvenz - ArbeitsRatgeber
  Login
Adressen/Profile Veranstaltungen Schulungen Produkte
 

Die Altersteilzeit als Weg in den Ruhestand

Anzeigen
Stellenangebote
Bewerbung




Definition, Erklärung

Altersteilzeit ist eine besondere Form der Teilzeitbeschäftigung, die Beschäftigte ab Vollendung des 55. Lebensjahres beantragen können. Die Grundlage schafft das Altersteilzeitgesetz - AltersTG. Aus dem Gesetz kann kein genereller Rechtsanspruch abgeleitet werden. Ein Anspruch kann durch einen Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder einen Arbeitsvertrag bestehen. Die Altersteilzeitarbeit kann nur auf freiwilliger Basis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden.

Altersteilzeit und Abfindung sind zunächst unabhängig voneinander. Freiwillige Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge können aber Abhängigkeiten schaffen. So beteht beim Tarifvertrag ATZ im öffentlichen Dienst ein Anspruch auf Abfindung, wenn z.B. der Beschäftigte Dauer und Beginn der Altersteilzeit nicht bestimmen kann.

Arten:

Einkommen:

Sozialversicherung:

Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit:

Prozedere und Bedingungen für eine Förderung:

Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung:

Insolvenz des Unternehmens:

Nebentätigkeit:

Krankheit während der Altersteilzeit:

Kündigung während der Altersteilzeit:

Tipps, Checkliste

Arbeitsrecht, Urteile



Presseartikel

Informationsquellen

Literatur, Broschüren



Letzte Aktualisierung: 02.12.2008

Anzeigen: Kostenloses Girokonto, Jobbörse - Stellenangebote - Jobsuche, Browsergames, Betriebswirtschaftslehre Studieren, Suchmaschinenmarketing, Umzug - Preisvergleich - Umzugsanbebote von Umzugsunternehmen aus Ihrer Nähe.