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Mit der Anmeldung als Partner bei ArbeitsRatgeber akzeptieren Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für registrierte Partner (im folgenden die "Partner-AGB" genannt).
Der Partner schließt den Vertrag über die Nutzung der Dienste mit Angela Bauer, Aiblingerstrasse 44, 83052 Bruckmühl. Weitere Kontaktdaten sind dem Impressum zu entnehmen. Das Angebot der Dienste des ArbeitsRatgebers richtet sich ausschließlich an geschäftsfähige Personen.
Die Websites des ArbeitsRatgebers bieten Usern die Möglichkeit, durch eine gebührenpflichtige Online-Registrierung Partner zu werden. Der Partner erhält damit das Recht, eigene Einträge vorzunehmen und zu verwalten, die den Usern zur Verfügung gestellt werden.
Die Einzelheiten zu den Gebühren sind in der Preisliste geregelt. Die dort genannten Preise sind bindend. Die Entgelte sind mit Rechnungsstellung für die gesamte Laufzeit sofort zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt per Überweisung auf das aufgeführte Konto. Dabei hat der Partner seinen vollständigen Namen, seinen Benutzernamen und die Rechnungsnummer anzugeben. Nach Zahlungseingang auf dem Konto erfolgt die Freischaltung des Accounts innerhalb von maximal drei Werktagen.
Teil- oder Fehlbeträge werden von ArbeitsRatgeber an den Partner zurück überwiesen. Dafür wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 Euro einbehalten.
Die Rechnungsstellung erfolgt ausschließlich online. Die Rechnung wird bei erfolgreicher Registrierung per E-Mail an den Partner verschickt. Der Partner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass ihm keine Rechnungen per Post/Fax/etc. zugesendet werden.
Der ArbeitsRatgeber stellt die vom Partner bereitgestellten Daten und/oder Informationen den Usern nur zur Verfügung, soweit diese Daten und/oder Informationen nicht gegen gesetzliche Vorschriften, die AGB oder diese Partner-AGB verstoßen. ArbeitsRatgeber wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Usern und Partnern geschlossenen Verträge.
Der Partner hat sich vor Inanspruchnahme der Administrations-Websites des ArbeitsRatgebers zu registrieren.
Bei der Registrierung erhält jeder Partner von ArbeitsRatgeber ein Passwort für den Zugang zum eigenen Partner-Konto (Account). Das Konto ist nicht übertragbar. Der Partner verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheimzuhalten und nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verlust der Zugangsdaten kann der Partner sich diese per Email zuschicken lassen. Die ArbeitsRatgeber-Verantwortlichen geben das Passwort nicht an Dritte weiter.
Durch den Abschluss des Registrierungsvorganges gibt der User ein Angebot zum Abschluss des Vertrages über die Nutzung der Administrations-Websites ab. Durch Freischaltung des Partners nach Überweisung der Gebühr entsprechend der Preisliste wird dieses Angebot angenommen. Durch diese Annahme kommt der Vertrag zwischen dem Partner und den ArbeitsRatgeber-Verantwortlichen zustande.
ArbeitsRatgeber ist berechtigt, Personen ohne Angabe von Gründen die Nutzung der Services zu verweigern.
Der Partner sichert zu, dass alle von ihm bei der Registrierung angegebenen Daten wahr und vollständig sind. Der Partner ist verpflichtet, den ArbeitsRatgeber-Verantwortlichen Änderungen seiner Nutzerdaten unverzüglich anzuzeigen. Die Verwendung von Pseudonymen oder Künstlernamen ist nicht gestattet.
Der Partner sichert zu, dass er zum Zeitpunkt der Registrierung volljährig ist.
Jeder Partner darf sich nur einmal registrieren und nur ein Profil anlegen.
Der ArbeitsRatgeber kann technisch nicht mit Sicherheit feststellen, ob ein auf den ArbeitsRatgeber-Websites angemeldeter Partner tatsächlich diejenige Person darstellt, die der Partner vorgibt zu sein. Der ArbeitsRatgeber leistet daher keine Gewähr für die tatsächliche Identität eines Partners. Jeder User hat sich daher selbst von der Identität eines Partners zu überzeugen.
Der Partner ist verpflichtet
ArbeitsRatgeber wird solche Einträge bei Kenntnisnahme ohne Vorankündigung sofort löschen und den verantwortlichen Partner sperren.
Die Vertragsdauer für den Zugang zum Partner-Bereich ist Bestandteil der bezogenen Leistung und dementsprechend in der Preisliste aufgeführt. Sie beginnt am Tag der Freischaltung durch den Administrator von ArbeitsRatgeber. Nach Ablauf der Vertragsdauer wird der Zugang zum Partner-Bereich automatisch gesperrt. Dem Partner steht es frei, zu einem späteren Zeitpunkt durch eine erneute Registrierung den freien Zugang wieder herzustellen. Möchte der Partner die Vertragsdauer verlängern, so muss er vor Ablauf des alten Vertrages erneut die Gebühr überweisen. Die Vertragsdauer wird dann, unabhängig vom Termin des Zahlungseinganges, vom letzten Tag des alten Vertrages an um die Laufzeit verlängert.
Bei einem Verstoß gegen diese AGB, gegen gesetzliche Vorschriften, gegen Rechte Dritter oder aus sonstigen sachlich gerechtfertigten Gründen ist ArbeitsRatgeber berechtigt, dem Partner fristlos zu kündigen, seine Daten und Einträge bei ArbeitsRatgeber zu löschen und eine erneute Registrierung zu verweigern. Weitergehende Ansprüche behalten sich die ArbeitsRatgeber-Verantwortlichen ausdrücklich vor.
Grob fahrlässiges und schädliches Verhalten von ArbeitsRatgeber berechtigt den Partner zu einer vorzeitigen Vertragsbeendigung. In diesem Fall hat der Partner das Recht, noch ausstehende Monatsbeträge zurückzuverlangen.
Wenn der Partner während der Vertragslaufzeit kündigt, wird sein Account gelöscht. Der Partner hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung geleisteter Zahlungen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
ArbeitsRatgeber ist berechtigt, die Freischaltung ohne Angabe von Gründen zu verweigern. In diesem Fall überweist ArbeitsRatgeber dem Partner die geleisteten Zahlungen vollständig ohne Abzüge zurück.
Der ArbeitsRatgeber übernimmt keine Verantwortung für die von den Partnern der ArbeitsRatgeber-Websites bereitgestellten Inhalte, Daten und/oder Informationen sowie für Inhalte auf verlinkten externen Websites. Der ArbeitsRatgeber gewährleistet insbesondere nicht, das diese Inhalte wahr sind, einen bestimmten Zweck erfüllen oder einem solchen Zweck dienen können.
Soweit der Partner eine gesetzes- oder vertragswidrige Benutzung der ArbeitsRatgeber-Websites (einschließlich der Verwendung von Pseudonymen oder täuschenden Identitäten) bemerkt, kann er diese mit dem auf den ArbeitsRatgeber-Websites aus erreichbaren Kontaktformular melden.
Die ArbeitsRatgeber-Verantwortlichen behalten sich vor, die auf den ArbeitsRatgeber-Websites angebotenen Administrationsdienste zu ändern oder abweichende Dienste anzubieten, außer dies ist für den Partner nicht zumutbar.
ArbeitsRatgeber ist sich bewusst, dass den Partnern ein besonders sensibler Umgang mit allen personenbezogenen Daten, die die Partner an ArbeitsRatgeber übermitteln, äußerst wichtig ist. ArbeitsRatgeber beachtet daher alle einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben (deutsche Datenschutzgesetze, europäische Datenschutzrichtlinien und jedes andere anwendbare Datenschutzrecht). ArbeitsRatgeber wird die personenbezogenen Daten der Partner insbesondere nicht unbefugt an Dritte weitergeben oder Dritten sonstwie zur Kenntnis bringen.
ArbeitsRatgeber behält sich vor, diese AGB jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern, es sei denn, das ist für den Partner nicht zumutbar. ArbeitsRatgeber wird den Partner über Änderungen der AGB rechtzeitig benachrichtigen. Widerspricht der Partner der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Nutzer angenommen. Arbeitsratgeber wird den Partner in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Partner alle Erklärungen an ArbeitsRatgeber per e-Mail mit dem von jeder der ArbeitsRatgeber-Websites aus erreichbaren Kontaktformular abgeben oder diese per Brief an ArbeitsRatgeber übermitteln. ArbeitsRatgeber kann Erklärungen gegenüber dem Partner per E-Mail oder Brief an die Adressen übermitteln, die der Partner als aktuelle Kontaktdaten in seinem Partnerkonto angegeben hat.
Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahe kommt. das gilt entsprechend bei Vertragslücken.
Erfüllungsort ist der Sitz von ArbeitsRatgeber.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ArbeitsRatgeber.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des ins deutsche Recht übernommenen UN-Kaufrechts.
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